EINE DOKUMENTATION
Erklärung der wichtigsten Geschichtsdaten
An dieser Stelle werden die wichtigsten geschichtlichen Ereignisse, die mit dem Eisenbahnbau in Zusammenhang stehen, kurz dargestellt. Erst mit diesem Grundwissen kann man verstehen, warum eine Bahnstrecke eine außergewöhnlich lange Bauzeit hatte, warum sie ungewöhnlich aufwendig ausgebaut wurde oder sie nicht unter einem der heutigen Bundesländer aufgelistet ist. Für einen grafischen Überblick der Ländergrenzen gibt es im Zielbahnhof die Karte: „Ländervergleich“. Die Bayrische Pfalz wurde durch Beschluss vom „Wiener Kongress“ 1815 Österreich zugesprochen, das es aber 1816 an Bayern abtrat. Die Bayrische Pfalz gehörte bis 1946 zu Bayern. 1920 wurde ein Teil (Sankt Ingbert und Homburg) des Gebiets abgetrennt und von Preußen verwaltet. Das Großherzogtum Oldenburg besaß eine Enklave zwischen Selbach und Idar-Oberstein. Dadurch hatte beim Bau der Nahetalbahn das Großherzogtum Oldenburg ein Mitspracherecht. Am 28. September 1836 veröffentlichte das Königreich Bayern die “Fundamental-Bestimmungen für sämmtliche Eisenbahn-Statuten in Bayern”. Hier wurden für die Bahngesellschaften die Bestimmungen zur Kapitalisierung und Bau einer Eisenbahnstrecke definiert. So mussten z. B. die Bahnanlagen polizeilich geprüft und abgenommen werden. Der Bau einer einheitlichen Spurweite wurde hier erstmals bestimmt. Am 3. November 1838 wurde in Preußen das Eisenbahngesetz (peEG) von Friedrich Wilhelm III. unterzeichnet. Es definierte die Mindestanforderungen an Kapital, Bau und Betrieb von Eisenbahnen. Es übertrug der Bahngesellschaft auch das staatliche Postmonopol auf den von ihr betriebenen Bahnstrecken. Auch wurden die Bahngesellschaften von der Gewerbesteuer befreit. Die Bahngesellschaft wurde verpflichtet, den Anschluss von konkurrierenden Strecken zu ermöglichen. Der Staat Preußen behielt ein Vorkaufsrecht, das nach Ablauf von 30 Jahren den Kauf der Bahngesellschaft ermöglichte. Viele dieser Gesetze wurden später auch von anderen „deutschen Staaten“ übernommen. Im Deutsch-Dänischen Krieg, der vom 1. Februar bis zum 30. Oktober 1864 ausgetragen wurde, kämpften die Preußen und Österreich gegen Dänemark. Dabei ging es um die Übernahme des Herzogtums Holstein und des Herzogtums Schleswig. Als Sieger aus diesem Konflikt gingen Preußen und Österreich hervor. Über die Aufteilung der eroberten Gebiete gab es keine Einigkeit. Dieser Konflikt gilt als Erster der drei deutschen Einigungskriege. Das Großherzogtum Oldenburg besaß eine Enklave zwischen Lübeck und Malente. Beim Bau der Strecke nach Hamburg verweigerte das Herzogtum Holstein, das damals eine Dänische Regierung hatte, den Bau der Strecke. Erst nach dem Krieg wurde der Bau möglich. Der Deutsche Krieg vom 14. Juni bis zum 23. August 1866 war ein Konflikt zwischen dem „Deutschen Bund“ unter der Führung Österreichs und Preußens mit seinen Verbündeten, darunter auch Italien. Der Sieg Preußens führte zur Auflösung des „Deutschen Bundes“. An dessen Stelle trat nun der „Norddeutsche Bund“ unter der Führung Preußens. Dieser Konflikt war der Zweite der deutschen Einigungskriege. 1866 kam es zur preußischen Annexion des Königreichs Hannover, des Kurfürstentums Hessen, des Herzogtums Nassau und der freien Stadt Frankfurt. Sie wurden zu Provinzen bzw. Teilen von Provinzen. Diese hatte einen erheblichen Einfluss auf die Eisenbahnen der betroffenen Länder. Alle staatlichen Eisenbahngesellschaften wurden von Preußen übernommen. Der Deutsch-Französische Krieg, von 19. Juli 1870 bis 10. Mai 1871 war ein Konflikt zwischen dem „Norddeutschen Bund“ und Frankreich. Dabei ging es um die Frage der spanischen Thronkandidatur. Es spielte dabei die vom preußischen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck verkürzte Emser Depesche eine Rolle aufgrund dieser, der französische Kaiser am 19. Juli 1870 Preußen den Krieg erklärte. Im Februar 1871 ergab sich die französische Armee und schloss den „Vorfrieden von Versailles“, der dann mit dem Frieden von Frankfurt besiegelt wurde. Daraus erfolgte die Abtretung von Elsaß-Lothringen sowie hohe Reparationskosten an das Deutsch Reich. Noch während des Krieges traten Baden, Württemberg, Bayern und Hessen-Darmstadt dem Norddeutschen Bund bei. Mit Wirkung von 1. Januar 1871 wurde König Wilhelm I zum „Deutschen Kaiser“ gekrönt. Es war der Letzte der deutschen Einigungskriege. Nach dem gewonnen Krieg und den dadurch bedingten Reparationszahlungen an Deutschland erlebte der Streckenausbau einen regelrechten Boom. Es fehlten die Arbeitskräfte, speziell für den Tunnelbau. Dafür wurden italienische Arbeiter mit ihrer entsprechenden Erfahrung in großer Zahl angeworben. Das preußische Militär gab Unsummen für die sogenannten “Kanonenbahnen” aus, die fast immer zweigleisig ausgebaut wurden und von besonderer strategischer Bedeutung sein sollten. Durch Gesetz vom 11. Juni 1873 wurde der Bau der „Kanonenbahn“ (ist keine offizielle Bezeichnung), die von Berlin- Charlottenburg nach Metz verlaufen sollte, beschlossen. Am 2. Juli 1873 begannen die Bauarbeiten, die zwischen 1880 und 1882 beendet wurden. Weitere Eisenbahnstrecken waren: Berlin - Wetzlar, Berlin - Koblenz, Berlin - Blankenheim und die Moselstrecke. Dazu kamen noch 805 km ausgebaute Streckenabschnitte hinzu. Mit dem Erlass des Gesetzes über „Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen“ vom 28. Juli 1892 in Preußen (Preußisches Kleinbahngesetz) wurde es in vielen Regionen möglich Bahnstrecken im ländlichen Raum zu bauen, die sonst aufgrund der hohen Kosten nicht gebaut werden konnten. Diese Strecken wurden später auch als Klein- und Nebenbahnen bezeichnet. Das Gesetz ermöglichte auch den Betrieb einer Eisenbahn unter vereinfachten Bedingungen, wie z. B. dem Signalbetrieb. Die neuen Bedingungen löste eine Welle von Streckenneubauten aus. Es wurden 300 Neubaustrecken mit einer Gesamtlänge von 10.000 km von 1892 bis 1914 hauptsächlich in nur dünn besiedelten ländlichen Gebieten gebaut.
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